Bankkauffrau/ Bankkaufmann
Steckbrief
Eingangsvoraussetzung
Keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben – empfohlen wird der mittlere Bildungsabschluss, besser aber die (Fach-)Hochschulreife
Ausbildungsziel: Bankkauffrau/Bankkaufmann
„Die Berufsausbildung zum Bankkaufmann / zur Bankkauffrau ist eine fundierte Ausbildung, die die Allgemeinbildung vertieft, viele Weiterbildungsmöglichkeiten mit sich bringt und den Kontakt zu unterschiedlichen Menschen fördert. Des Weiteren bietet der Beruf nach der Ausbildung viele interessante Richtungen, in denen man sich bankspezifisch spezialisieren kann. Der praktische Teil der Ausbildung findet in verschiedenen Banken statt, der theoretische Teil in 3-Wochen-Blöcken in der Berufsschule.“
„Der Beruf des Bankkaufmanns / der Bankkauffrau ist anspruchsvoll und zukunftsorientiert. Mit dieser Ausbildung hat man eine gute Grundlage für Weiterbildungsmöglichkeiten und man lernt viel über seine Persönlichkeit. Man arbeitet mit vielen Menschen zusammen, z. B. Kunden und Kollegen. Die Berufsschule findet im Blockunterricht statt, in dem man theoretisch und praktisch auf die Prüfungen vorbereitet wird. Neben dem Unterricht zählen auch Ausflüge ins Geldmuseum oder zu Zentralbanken zum lernfördernden Programm.
Einer der attraktivsten kaufmännischen Berufe, wie wir finden!“
„Glaubt Ihr, dass es einen Beruf gibt, der vielseitig, interessant, anspruchsvoll und zukunftsorientiert ist?
Wir schon. Denn wir lernen ihn.
Als Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau erlernt man einen sehr abwechslungsreichen Beruf, denn man hat viel mit Menschen und deren unterschiedlichen Charakteren zu tun; Man erfährt viel über die verschiedenen Sparten des Bankwesens und lernt nie aus... Denn es gibt immer wieder neue Aspekte, auf die man speziell geschult wird, so z. B. auf intensive Kundenbetreuung, um dem Wettbewerbsdruck mit den Direktbanken entgegen wirken zu können, oder auf eine umfassende Altersvorsorge, was uns auch persönlich sehr viel bringt. Somit ist unser Beruf nicht nur anspruchsvoll, sondern auch sehr vielseitig und interessant.“
Im ausbildenden Unternehmen lernen angehende Bankkaufleute zum Beispiel:
- Kunden bei der Wahl von Konten und über Möglichkeiten der Geld- und Vermögensanlage auf Konten, in Wertpapieren oder in anderen Finanzprodukten (Verbundprodukte, Bausparverträge, Lebensversicherungen) zu beraten und dabei die notwendigen rechtlichen Bestimmungen, Vertragsvereinbarungen und Verfügungsberechtigungen zu beachten.
- Kunden über Zahlungsarten und Dienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr (Barzahlung, Zahlungs-, Kreditkarten, electronic-banking, Reisezahlungsmittel) zu beraten sowie den Zahlungsverkehr für den Kunden abzuwickeln
- welche Kreditarten es für Privat- und Firmenkunden und Baufinanzierungen gibt, wie deren Sicherheiten zu beurteilen und die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Kreditvergabe zu prüfen sind
- die Instrumente des betrieblichen Rechnungswesens anzuwenden
- Marketingmaßnahmen kennen zu lernen, Beratungs- und Verkaufsgespräche zu führen und marktorientiert zu denken
- Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert anzuwenden
- Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Brandschutz) kennen.
In der Berufsschule lernen Bankkaufleute:
- Konten zu führen
- Modelle für Marktentscheidungen zu nutzen
- Auslandsgeschäfte abzuwickeln
- Baufinanzierungen und Firmenkredite zu bearbeiten
- privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen auszurichten
- Unternehmensleistungen zu erfassen und zu dokumentieren
- Geld- und Vermögensanlagen und besondere Finanzinstrumente anzubieten
- über Steuern zu informieren
- Privatkredite zu bearbeiten
- Kosten und Erlöse zu ermitteln und zu beeinflussen
- dokumentierte Unternehmensleistungen auszuwerten
- Einflüsse der Wirtschaftspolitik zu beurteilen
Dabei werden Instrumente der Datenverarbeitung (z.B. spezielle Anwendersoftware) und der Textverarbeitung angewendet und Informations- und Kommunikationssysteme genutzt.
Ausbildungsabschluss
Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau durchgeführt.
Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungen
Zwischenprüfung
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Prüfungsgebiete sind Kontoführung und nationaler Zahlungsverkehr, Anlage auf Konten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftlich geprüft werden in insgesamt sechs Stunden die Fächer Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Prüfungsgebiete im Fach Bankwirtschaft sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie Kreditgeschäft. Im Fach Rechnungswesen soll gezeigt werden, dass Zusammenhänge zwischen Rechnungswesen und Steuerung verstanden worden sind. Im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen.
Mündlich geprüft wird das Fach Kundenbetreuung. In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer sollen die angehenden Bankkaufleute auf der Grundlage einer von zwei zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass sie in der Lage sind, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu führen.
Darüber hinaus kann bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung eine ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Fach mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Es wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Erfahrungsgemäß stellen die Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein, gefolgt von angehenden Bankkaufleuten mit einem mittleren Bildungsabschluss.
- Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten
- Konten führen
- Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren
- Geld- und Vermögensanlagen anbieten
- Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren
- Modelle für Marktentscheidungen nutzen
- Privatkredite bearbeiten
- Kosten und Erlöse ermitteln und beeinflussen
- Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten
- Auslandsgeschäfte abwickeln
- Baufinanzierungen und Firmenkredite bearbeiten
- Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen

Den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau führen wir am Standort Frankenberg

Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Bewerbungen an die Ausbildungsbetriebe sollten ca. ein Jahr vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Informationen über Ausbildungsbetriebe gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
Für den Bereich der Berufsschule bestehen Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.