Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA

Steckbrief

Die „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA“ - vereint und ersetzt die bisher an der Hans-Viessmann-Schule angebotenen Schulformen „Berufsfachschule“ und „Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung“.

Ihr vorrangiges Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler, die sich im Übergang Schule – Beruf befinden, optimal zu begleiten, individuell zu unterstützen und in Ausbildungen zu überführen. Sie wird in zwei Stufen angeboten.

Zugangsvoraussetzungen

Die BÜA richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, mit berufsorientierendem Abschluss oder mit (qualifizierenden) Hauptschulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

In die Stufe II können nur Schülerinnen und Schüler, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht haben oder mindestens 3/3/4 in den Hauptfächern und einen Durchschnitt von 3,0 in den übrigen Fächern erreicht haben.

Schülerinnen und Schüler aus Intensivklassen und InteA müssen in allen vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachweisen.

Die Stufe I dauert grundsätzlich ein Jahr und dient der Ausbildungsvorbereitung und der Erlangung des Hauptschulabschlusses sofern noch nicht vorhanden.

Die Stufe II dauert ebenfalls ein Jahr und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf anstreben, der den schulischen Erwerb des mittleren Abschlusses voraussetzt.

Um das jeweilige Ziel der Stufe I bzw. II zu erreichen, erfolgt gestufter Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Unterricht in weiteren allgemeinbildenden Fächern und ggf. Englisch. Außerdem liegt ein Schwerpunkt des Unterrichtes auf der Berufsorientierung in verschiedenen fachlichen Interessenschwerpunkten an zwei Tagen in der Woche (s. Ausbildungsorte). Des Weiteren werden die Schülerinnen und Schüler im sogenannten Profilgruppenunterricht individuell in der persönlichen Entwicklung ihrer Ausbildungsreife gefördert.

In die BÜA kann aufgenommen werden, wer …

  • … bei Schuljahresbeginn (01.08.) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • … der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegt und mindestens das 8. Schuljahr an einer allgemeinbildenden Schule besucht hat.

  • … bereits die verlängerte Schulpflicht erfüllt hat, aber noch keine duale Berufsausbildung absolviert oder eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht hat.

  • … zuvor InteA oder eine Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule besucht hat und das Sprachniveau B1 in allen vier Fertigkeiten (s.o.) nachweisen kann.

  • … noch keine Berufsfachschule oder BÜA in einem anderen Schwerpunkt länger als ein Jahr besucht hat.

  • … nicht über eine Mittlere Reife oder einen gleichwertigen oder höheren Bildungsabschluss verfügt.

Die BÜA wird an beiden Standorten der Hans-Viessmann-Schule, in Frankenberg und Bad Wildungen, angeboten.

Es stehen folgende berufliche Interessensschwerpunkte zur Auswahl, von denen in der Stufe I vier im 1. Halbjahr besucht und zwei im 2. Halbjahr vertieft werden:

·       Metalltechnik (1)

·       Elektrotechnik (1)

·       Holztechnik (1)

·       Handel

·       Ernährung & Hauswirtschaft

·       Gastronomie (2)

·       Gesundheits- & Krankenpflege (2)

 

Handel/Wirtschaft sowie Ernährung & Hauswirtschaft findet an beiden Standorten statt, der Fachpraxisunterricht (1) nur in Frankenberg und der Fachpraxisunterricht (2) nur in Bad Wildungen. Eine standortübergreifende Teilnahme wird bei Bedarf ermöglicht, sodass Schülerinnen und Schüler an max. zwei Angeboten des anderen Standortes teilnehmen können.

Die verschiedenen Schwerpunkte können nur bei ausreichender Teilnehmerzahl angeboten werden!

In Stufe II wird nur ein beruflicher Interessenschwerpunkt belegt.

Bis zum 31. März sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldeformular BÜA

  • Neu: Bewerbungsschreiben

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

  • Kopie des letzten Schulzeugnisses

  • NEU: Eignungsgutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule (Feststellung, dass die Schülerin/der Schüler dem Bildungsgang sprachlich folgen kann und auf Grund des Arbeits- und Sozialverhaltens ein erfolgreicher Abschluss möglich erscheint).

  • NEU: Nachweis Sprachniveau B1 bei Schülerinnen und Schülern aus Intensivklassen oder InteA

  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Bewerbern aus nicht EU-Staaten

Bei einem direkten Wechsel in BÜA von der zurzeit besuchten Schule erfolgt die Anmeldung in der Regel über diese Schule.

Für den Bereich der Berufsschule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung(BÜA)