Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (MFA)ehemals Arzthelfer/in
Steckbrief
Eingangsvoraussetzung
Keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben – empfohlen wird der mittlere Bildungsabschluss. Ein natürliches Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen, Interesse an naturwissenschaftlichen sowie an kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten ist wünschenswert.
Ausbildungsziel: Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (MFA)
Seit April 2004 lief ein Neuordnungsverfahren für den Beruf der Arzthelferinnen und Arzthelfer. Die Sachverständigen in Bund und Länder erarbeiteten die neue Ausbildungsordnung bzw. den neuen Rahmenlehrplan.
Mit der Änderung der Ausbildungsordnung (April 2006) haben sich die Sachverständigen auf die Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (MFA) geeinigt, da es laut Gesetzgeber nicht mehr zulässig ist, nach einer dreijährigen Ausbildung die Berufsbezeichnung mit der Endung „-helfer/in“ zu erlangen.
Die wesentlichen Aufgaben einer oder eines Medizinischen Fachangestellten lassen sich in zwei Bereiche unterteilen:
Medizinischer Bereich
- Betreuung der Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Behandlung
- im Assistenzbereich bei Untersuchung und Behandlung der Patientinnen und Patienten
- Dokumentation der Behandlungsabläufe
- Durchführung selbstständiger Tätigkeiten wie EKG, Verbände, Spritzen
- durchführen von Laborarbeiten
- Desinfektion, Reinigung und Sterilisation von Instrumenten unter Einhaltung der Hygienekette und der gesetzlichen Vorschriften
- Umgang mit Arzneimitteln und medizinischen Instrumenten und Apparaten
Verwaltungsbereich
- Organisation des Praxisablaufs
- Organisation und Durchführung der gesamten Büro- und Verwaltungsabläufe einschließlich Abrechnungen
Je nach Größe und fachlicher Ausrichtung der Praxis können die Tätigkeiten, die die MFA/Arzthelferin bzw. der MFA/Arzthelfer überwiegend durchführt, individuell unterschiedlich sein. In kleinen Arztpraxen wird eher eine „Allroundkraft“ benötigt, die sich auf allen Gebieten ihres Berufes bestens auskennen muss: vom Labor über die Assistenz bei Eingriffen bis hin zur selbstständigen Arbeit im gesamten Verwaltungsbereich inklusive der Abrechnung.
In großen oder hochspezialisierten Arztpraxen oder Ambulanzen in Kliniken können einzelne Tätigkeitsbereiche aus dem Spektrum wie z.B. reine Labortätigkeit oder ausschließlich Behandlungsassistenz im Vordergrund des Arbeitsalltages stehen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen bei entsprechenden Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Es wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Praxen und Kliniken stellen aber erfahrungsgemäß überwiegend MFAs mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
- Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
- Patientinnen und Patienten empfangen und begleiten
- Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
- Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
- Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
- Waren beschaffen und verwalten
- Praxisabläufe im Team organisieren
- Patientinnen und Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
- Patientinnen und Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
- Patientinnen und Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
- Patientinnen und Patienten bei der Prävention begleiten
- Berufliche Perspektiven entwickeln
Den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter führen wir am Standort Bad Wildungen.

Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Bewerbungen an die Ausbildungsbetriebe sollten ca. ein Jahr vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Informationen über Ausbildungsbetriebe gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.